Dienstanbieter und Gesamtverantwortung / IMPRESSUM Stand 03/2025
im Sinne von § 5 Abs. 1 TMG:
Handwerks-KI - ein Angebot der 21 Social Media GmbH
GF: Caroline Brauchle
Franz-Schubert-Str. 21
72766 Reutlingen
HRB 792584 // Registergericht Stuttgart
E-Mail brauchle@21socialmedia.de
Vertretungsberechtigte und Postanschrift
GF: Caroline Brauchle
Franz-Schubert-Str. 21
72766 Reutlingen
brauchle@21socialmedia.de
Datenschutzbeauftragter
Fachbereich Datenschutz
Franz-Schubert-Str. 21 / 72766 Reutlingen
hallo@21socialmedia.de / Stichwort: Datenschutz Handwerks-KI
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE365468822
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Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.Im Falle von Streitigkeiten aus mit unserer Handelskammer geschlossenen Verträgen findet auch gegenüber Verbrauchern das Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht statt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handwerks-KI, ein Produkt der 21 Social Media GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten zwischen der Handwerks-KI, ein Produkt der 21 Social Media GmbH und somit der 21 Social Media GmbH, (Franz-Schubert-Str. 21, 72760 Reutlingen), im Folgenden “21” genannt, und ihren jeweiligen Vertragspartnern, im Folgenden “Kunde” oder „Auftraggeber“ genannt.
1.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13BGB. Die Handwerks-KI ist nur für die gewerbliche Nutzung erlaubt.
1.3. Die AGB der 21 haben Vorrang vor abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen oderbesonderen Geschäfts-, Einkaufs- und Vertragsbedingungen des Kunden.
1.4. Diese AGB gelten auch als Grundlage für alle weiteren Geschäfte in einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen21 Social Media und dem Kunden.
1.5. Die 21 vertreibt eigene Produkte und Dienstleistungen sowie Produkte und Dienstleistungen von Dritten an ihre Kunden.
2. Grundlagen der Geschäftsbeziehung
2.1. Datenschutz
2.1.1. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Nutzers an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. EineAusnahme hiervon besteht für solche Daten, die notwendigerweise an Dritte und freie Mitarbeiter von 21weitergegeben werden müssen, um beispielsweise den Vertragsschluss, die Herstellung des Produktes undden fortlaufenden Service zu ermöglichen.
2.1.2. Die Kundendaten werden von 21 auch über das Ende der einzelnen Vertragsbeziehung hinaus gespeichert,um weitere Vertragsschlüsse anzubahnen. Der Kunde hat das Recht, jederzeit über seine gespeichertenpersonenbezogenen Daten Auskunft zu verlangen und deren Löschung zu fordern.
2.1.3. 21 bedient sich zur Speicherung und Verwaltung der Kundendaten eines CRM-Systems (CustomerRelationship Management). Hierzu wurde ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVOgeschlossen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in dem genannten Systemverarbeitet werden. Wünscht er dies nicht, hat er dies 21 unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2.2. Verschwiegenheit
2.2.1. Die Vertragsparteien wahren Verschwiegenheit über Vertragsdetails, getroffene Absprachen, ausgetauschte Dokumente und Daten. Dies gilt auch für Informationen, die geeignet sind, bei Veröffentlichung oder Weitergabe zu wirtschaftlichen Nachteilen für den jeweiligen Vertragspartner zu führen.
2.2.2. Bei der Nutzung der Produkte 21GPT oder Clarityflow ist eine seperate Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) zu vereinbaren. Für die Nutzung der Handwerks-KI ist dies nicht notwendig.
2.2.3. Der Kunde erteilt 21 das Recht, das Bestehen der Vertragsbeziehung auf einer Referenzliste zu veröffentlichen, die auch im Internet eingestellt werden kann. Dieser Vereinbarung kann durch den Kunden jederzeit widersprochen werden, woraufhin die 21 die Offenlegung des Vertragsverhältnisses ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs unterlässt. Für bereits im Umlauf befindliche Dokumente hat der Widerspruch keine Wirkung.
2.3. Urheberrechte
2.3.1. Die Urheberrechte an den verkauften Produkten bleiben, sofern dies nicht ausdrücklich abweichendvereinbart ist, bei 21. Dies betrifft insbesondere Quellcodes, Datenbanken und Baupläne der Produkte sowieLizenzrechte an Fotos, Videos und Grafikdesign-Elementen.
2.3.2. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit diese Daten nicht an Dritte gelangen bzw. vonDritten ausgespäht werden.
2.3.3. Dem Kunden von 21 überlassene Skripte, Angebote und andere textliche Informationen sind ausschließlich für den Gebrauch durch den Kunden bestimmt und dürfen, ausgenommen einerausdrücklichen anderweitigen Regelung, nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.4. Haftungsausschluss von 21 Social Media
2.4.1. Sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, den Vertragszweck gefährdender Pflichten oder Pflichten nach dem Produkthaftungsgesetz handelt, schließtdie 21 eine Haftung für Schäden aus, die dem Kunden durch ein Verschulden von Mitarbeitern, gesetzlichenVertretern, Erfüllungsgehilfen oder Hilfspersonen der 21 entstehen.
2.4.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder einesBeschaffungsrisikos durch die 21 und bei Verzugsschäden im Falle eines verbindlich vereinbartenLiefertermins.
2.4.3. Außerdem haftet die 21 nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten aufgrund einer unsachgemäßenVerwendung der gelieferten Produkte entstehen.
2.4.4. "21" haftet nicht für Ausfälle von Drittanbieter-Software, einschließlich der im Rahmen der Bereitstellunggenutzten Server, oder für unverschuldet fehlerhafte Open-Source-Komponenten.
2.5. Haftung des Kunden / Auftraggebers
2.5.1. Den Kunden trifft die Pflicht zur Sicherung der Systeme gegen unsachgemäße Verwendung, Vandalismus und Cyberangriffe. Kommt er dieser Pflicht nicht nach oder werden die Produkte unsachgemäß verwendet, haftet er für die dadurch entstandenen Schäden und stellt 21 insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
2.5.2. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Software verantwortlich und hat alleeinschlägigen rechtlichen Pflichten zu erfüllen. Unsachgemäßer Gebrauch der Software durch denAuftraggeber, dessen Mitarbeiter oder Dritte ist vom Auftraggeber zu unterbinden.
2.5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufvon ihm verursachten Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen beruhen, und haftet für alle Schäden, diedem Auftragnehmer infolge dessen entstehen.
2.5.4. Der Auftraggeber ist ab der Veröffentlichung bzw. dem Zugänglichmachen des KI-basierten Ausgabetools für Dritte für die Ausgabe des Sprachmodells (bei Nutzung von 21GPT, Handwerks-KI oder Clarityflow) verantwortlich. Die Qualität der Ausgabe wird durch das Training im Sinne und Rahmen des Maschinellen Lernens sowie dieverwendeten Daten beeinflusst.
2.5.5. Der Auftraggeber ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-DS-GVO und hat sämtlichedatenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen. Sollte es zu einer Anpassung der Verordnung, auf derenGrundlage und in deren Rahmen die Datenverarbeitung erfolgt, kommen, sind die notwendigen Änderungenunverzüglich vom Auftraggeber umzusetzen bzw. die Datenverarbeitung einzuschränken.
2.5.6. Die Datenverarbeitung innerhalb der Software geschieht im Auftrag des Auftraggebers.
2.5.7. Der Auftraggeber haftet für sämtliche an den und durch die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Produkte verursachte Schäden, soweit dem Auftragnehmer weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit bzw.im Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit jede Art von Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist undes sich nicht um eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
2.5.8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinsichtlich E-Rechnungen selbst zu gewährleisten. Die mit der Handwerks-KI erstellten Dokumente erfüllen nicht automatisch die gesetzlichen Anforderungen. Über die Anbindung von Drittanbietern, wie beispielsweise Lexoffice, kann die Erfüllung gegebenenfalls ermöglicht werden. Die Verantwortung dafür bleibt jedoch beim Kunden.
2.5.9. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe aller Daten, insbesondere der Angabe der Mehrwertsteuersätze, verantwortlich. Falsch ausgeführte Rechnungsdaten fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden. Die Kommunikation, Schuldung und Weiteres zu den gesetzlichen Vorschriften zur Umsatzsteuer muss selbst vorgenommen werden.
2.6. Gerichtsstand
Sind beide Vertragspartner Kaufleute im Sinne des HGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der 21.
3. Vertragskonditionen
3.1. Zustandekommen des Vertrags
3.1.1. Die Präsentation von Waren auf Website, Bestellformularen, Produktdatenblättern und in Werbeanzeigenstellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.
3.1.2. Angebote von 21 bedürfen der Textform und haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 14 Tagen. Sie können bis zur Annahme durch den Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.
3.1.3. Wird ein Angebot in dieser Zeit nicht angenommen, gilt die verspätete Erklärung des Kunden als neues Angebot, welches von 21 angenommen werden kann.
3.1.4. Ist die bestellte Ware nicht verfügbar, informiert die 21 den Kunden hierüber. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
3.1.5. Die im Angebotstext genannten Spezifikationen der Produkte sind nach bestem Wissen zusammengestellt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
3.1.6. Die Nutzung der Handwerks-KI kommt durch den erfolgreichen Kaufabschluss und die vollständige Bezahlung der Software über die Webseite www.handwerks-ki.de zu stande. Zur rechtmäßigen Beauftragung ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften abzuschließen.
3.2. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
3.2.1. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise. bei den Preisangaben auf www.handwerks-ki.de handelt es sich um Brutto-Preise.
3.2.2. Der Kunde hat Zahlungen sofort und ohne Abzug zu leisten, soweit dies nicht ausdrücklich abweichendvereinbart ist.
3.2.3. 21 ist dazu berechtigt, jederzeit Auskünfte über die Bonität des Kunden einzuholen.
3.2.4. Bieten die Vermögensverhältnisse des Kunden Grund zu der Annahme, die Zahlung könnte nicht mehr odernicht in voller Höhe geleistet werden, kann trotz eines gewährten Zahlungsaufschubs sofortige Zahlungverlangt werden.
3.2.5. Bei verspäteter Zahlung ist die Geldschuld ab Fälligkeit gem. § 288 BGB zu verzinsen.
3.2.6. Bedingte Zahlungen sowie Zahlungen mit einer anderen als der vereinbarten Zahlungsart werden nur erfüllungshalber angenommen und lassen die Ansprüche von 21 bis zur Befriedigung bestehen.
3.2.7. 21 behält sich vor, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen per E-Mail an den Kunden zuübermitteln.
3.2.8. Der Kunde kann lediglich mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder zur Entscheidung reifenForderungen, die zu den Forderungen von 21 in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, aufrechnen.
3.2.9. Preissteigerungen des Sprachmodell-Anbieters können ab dem zweiten Vertragsjahr proportional auf denvereinbarten Gesamttarif angewendet werden. Eine Reduzierung der Preise durch den Sprachmodell-Anbieter hat keinen Einfluss auf die monatlich zu zahlende Vergütung, welche unverändert bleibt.
3.2.10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die festgelegte Vergütung vollständig zu entrichten, unabhängig davon, ob lediglich einer der exemplarisch genannten Anwendungsfälle verwendet oder öffentlich zugänglichgetestet wird, oder ob ein nicht explizit genannter Anwendungsfall auf Grundlage der 21GPT-Technologie zum Einsatz kommt. Die vereinbarte Vergütung stellt eine Grundgebühr dar, die für die Bereitstellung und Nutzung der Anwendung erhoben wird. Eine Reduzierung oder Erstattung der Vergütung aufgrund einer geringeren Nutzung einzelner Anwendungsfälle oder Testphasen ist ausgeschlossen.
3.2.11. Sofern vertraglich vereinbart, kann die Abrechnung auf Grundlage des Leistungsumfangs, der durch die vonverbrauchten Tokens bestimmt wird, erfolgen.
3.2.12. In diesem Fall wird die Nutzung jedes Tokens pauschal abgerechnet, unabhängig davon, ob es sich um Test-, Input-, Output-, Fine-Tuning- oder Reasoning-Token handelt. Alle Tokens werden gleichermaßen vomfestgelegten monatlichen Token-Kontingent abgezogen, ungeachtet der möglicherweise variierenden Kostenund Funktionen der einzelnen Tokens je nach verwendetem Sprachmodell.
3.2.13. Die im Vertrag festgelegte monatliche Tokenanzahl stellt die Obergrenze dar, unabhängig davon, ob einkostengünstigeres Modell verwendet wird. Sobald diese Obergrenze erreicht ist, wird die Anwendung für4den verbleibenden Rest des Monats automatisch deaktiviert. Eine weitere Nutzung ist erst wieder ab demBeginn des nächsten Abrechnungsmonats möglich.
3.3. Eigentumsvorbehalt
3.3.1. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden verbleiben die gelieferten bzw. zur Verfügung gestelltenProdukte im Eigentum von 21.
3.3.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte vor der Bezahlung weiterzuveräußern, zu vermieten oder sievon Dritten warten oder reparieren zu lassen. Auch eine Sicherungsübereignung der Produkte an Dritte istvor Bezahlung nicht zulässig.
3.3.3. Der Kunde hat 21 eine etwaige Pfändung unverzüglich anzuzeigen und den Pfändungsgläubiger von demEigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.
3.3.4. Erwirbt ein Dritter durch gutgläubigen Erwerb bzw. durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder aufandere Weise vor der vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum an den Produkten, tritt derKunde die ihm gegen den Dritten entstehenden Ansprüche an 21 ab.
4. Besondere Vertragsgestaltungen
4.1. Erstellung der Produkte
4.1.1. Die Vertragsparteien verstehen sich in diesem Zusammenhang als Entwicklungspartnerinnen und sind sich darüber einig, dass die zu entwickelnde Software im Rahmen ihres Einsatzes bei Bedarf optimiert werden muss. Dies bedeutet, dass beide Parteien bereit sind, im gemeinsamen Interesse Zeit und Geduld in das Projekt zu investieren, bis die Software den gewünschten Reifegrad erreicht. Dabei können die Vertragsparteien auf Maschine-Learning Algorithmen und Methoden setzen, als auch auf die Optimierung der eingesetzten Datensätze und Daten. 21 kann darüber hinaus zur Erreichen dieses Ziels einseitig Änderungen an den Softwarekomponenten und dem Code vornehmen.
4.1.2. Der Kunde hat die Pflicht, die zur Erstellung der Produkte notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Kommt er dieser Pflicht auch nach Aufforderung nicht nach, kann 21 nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
4.1.3. 21 speichert die Anwendungsdaten und sonstigen Inhalte des Kunden nur für eine bestimmte Zeit, die über die erstmalige Erstellung des Produkts nicht wesentlich hinausgeht. Für Datensicherungen und Backups ist der Kunde selbst verantwortlich. Die 21 kann nicht für den Verlust von Anwendungsdaten des Kunden haftbar gemacht werden.
4.1.4. 21 behält sich vor, bei der Bereitstellung und Wartung der Produkte Dritte hinzuziehen. Der Auftraggebererklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Software und Leistungen von Dritten verwendenkann, um die vereinbarten Vertragspflichten zu erfüllen.
4.2. Miete
4.2.1. Ein Mietverhältnis über Produkte zwischen dem Kunden und 21 muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
4.2.2. Der Mietpreis ist monatlich zu entrichten. Kommt der Kunde mit der Zahlung von zwei Raten in Verzug, kann21 das Mietverhältnis einseitig und ohne Angabe von Gründen kündigen.
4.2.3. Das Mietverhältnis bezieht sich auf den technischen Stand des Produkts zum Zeitpunkt seiner Lieferung. 21ist nicht verpflichtet, dieses zu modernisieren, weiterzuentwickeln oder an den neuesten Stand der Technikanzupassen. Abweichungen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.4.3. Finanzierung
4.3.1. 21 kann dem Kunden einen Darlehensvertrag mit einem externen Finanzdienstleister zur Finanzierungvermitteln. Dabei übernimmt 21 keine Gewähr, dass der Vertrag zustande kommt.
4.3.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und 21 steht nicht unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Finanzierung. Kommt der Finanzierungsvertrag nicht zustande oder erlischt er, hat der Kunde diegeschuldete Zahlung auf andere Weise zu erbringen.
4.4. Lieferung
4.4.1. Die Lieferung ist nicht Bestandteil des Kauf-, Miet- oder Leasingvertrags, sofern dies nicht ausdrücklich imVertrag vereinbart ist.
4.4.2. Über die Lieferung kann ein separater, entgeltpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden.
4.4.3. Die Lieferfristen und- zeiten variieren von Produkt zu Produkt und müssen individuell vereinbart werden.
4.4.4. Bei digitalen Produkten wie 21GPT / Clarityflow sowie der Handwerks-KI beginnt die Vertragslaufzeit mit der digitalen Übermittlung der Zugangsdaten und der Bereitstellung der Software. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail, was als vertraglich vereinbart gilt. Eine separate Bestätigung des Zugangs der Zugangsdaten durch den Kunden ist nicht erforderlich.
5. Mängelrechte, Support und Mitwirkungspflichten
5.1. Mängelrechte des Kunden
5.1.1. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen von Mängeln ist der Gefahrübergang auf den Kunden. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
5.1.2. Werden offensichtliche Produktmängel nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt, gilt die Ware alsgenehmigt, was zum Erlöschen von Mängelrechten aufgrund dieser Mängel führt.
5.1.3. Handelt es sich für beide Parteien um ein Handelsgeschäft, trifft den Kunden eine weitergehendeRügeobliegenheit nach § 377 HGB. Danach hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zuuntersuchen und der 21 von sich zeigenden Mängeln Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige,gilt die Ware nach den Vorschriften des § 377 HGB als genehmigt.
5.2. Support
5.2.1. 21 ist berechtigt, sich für den Support der Dienste Dritter zu bedienen.
5.2.2. Eine Verpflichtung von 21 zur Aktualisierung der Produkte auf den neuesten technischen Stand mussausdrücklich vereinbart werden.
5.2.3. Sicherheitsupdates werden dem Kunden für eine begrenzte Zeit nach Vertragsschluss auf Verlangenkostenfrei zur Verfügung gestellt, sofern dies 21 zumutbar ist und nach Treu und Glauben unterBerücksichtigung der Verkehrssitte erwartet werden darf. Darüber hinaus können weitere Vereinbarungenzur Versorgung mit Sicherheitsupdates getroffen werden.
5.2.4. 21 speichert die Anwendungsdaten des Kunden nur für eine bestimmte Zeit, die über die erstmaligeEinrichtung des Produkts nicht wesentlich hinausgeht. Für Datensicherungen und Backups ist der Kundeselbst verantwortlich. Die 21 kann nicht für den Verlust von Anwendungsdaten des Kunden haftbargemacht werden.
5.2.5. Ein separates Service-Level-Agreement (SLA) kann durch einen separaten Vertrag geregelt werden.
5.2.6. Anfragen werden nach ihrem Eingang bearbeitet und in der Reihenfolge des Eintreffens beantwortet. DerAuftraggeber hat die vereinbarten Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen.
5.3. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.3.1. Um den Support an den gelieferten Produkten zu ermöglichen, hat der Kunde deren Zugänglichkeit fürServicepersonal von 21 oder beauftragte Dritte zu gewährleisten.
5.3.2. Im Einzelfall kann für den Support eine Fernwartung eingerichtet werden. Dies muss ausdrücklich zwischen dem Kunden und 21 vereinbart werden. Die Fernwartung kann nur stattfinden, wenn der Kunde eine Internetverbindung des Produkts sicherstellt.
5.3.3. Für Schäden, die 21 aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden entstehen, kann 21Schadensersatz verlangen (dies können beispielsweise vergebliche Anfahrtskosten oder Wartezeiten, jedoch auch Schäden am Produkt selbst sowie an anderen Rechtsgütern sein).
6. Schlussvorschriften
6.1. Individualabreden, die nach § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB haben, können aus Gründen der Rechtssicherheit nur durch Textform getroffen werden. Eine Abkehr von diesem Textformerfordernis bedarf ebenfalls der Textform. Dies gilt entsprechend für strengere Formerfordernisse (z.B. Schriftform).
6.2. Die 21 behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen.
Stand:03/2025